Lohngleichheit ist erreichbar

4. März 2010


Seit über zwei Jahrzehnten sind Fortschritte in der Gleichstellung der Geschlechter gemacht worden. Trotz allen Bemühungen sind einige gravierende und ungerechtfertigte Unterschiede
 geblieben. Einer davon ist, dass Frauen durchschnittlich 20% weniger verdienen als Männer. Ein neuer Ansatz könnte in wenigen Jahren zur vollständigen Lohngleichheit zwischen Mann und Frau führen.

Das bisherige System geht dahin, dass individuell klagbare Rechte eingeführt 
wurden, etwa das klagbare Recht auf gleiche Entlöhnung für gleiche
 Arbeit. Dieses System hat dazu geführt, dass sich die Gerichte etwa damit 
beschäftigt haben, ob Lohnunterschiede zwischen den Berufen
Polizist/Polizistin auf der einen und Kindergärtnerinnen auf der anderen
Seite gerechtfertigt seien.

Der neue Vorschlag bedeutet eine Abkehr oder zumindest eine Einschränkung
 des alten Systems. Er geht dahin, dass nicht in erster Linie die individuellen
 Lohnunterschiede massgebend sein sollen, sondern die durchschnittlichen Pro-Kopf-Löhne
 der beiden Geschlechter insgesamt gleich (hoch) sein sollen.

Konkret würde dies eine Gesetzesänderung bedingen, die jeden Arbeitgeber
 verpflichtet, den weiblichen Arbeitnehmern durchschnittlich dieselbe Lohnsumme 
zu bezahlen wie den männlichen. Dazu ein Beispiel: Ein Arbeitgeber beschäftigt 
20 Männer und 20 Frauen. Die jährliche Lohnsumme für alle Männer
beträgt CHF 2 Millionen pro Jahr, die der Frauen 1,6 Millionen Franken.
Neu müsste ein solcher Betrieb entweder die Lohnsumme der Frauen um CHF 
400‘000 anheben oder die Lohnsumme der Männer um CHF 400‘000 senken oder (lohnneutral) den Frauen CHF 200‘000 mehr und den Männern 200‘000 weniger bezahlen.

Damit wäre volkswirtschaftlich die finanzielle Gleichstellung im Erwerbsleben
erreicht und die individuellen Lohunterschiede für die gleiche Arbeit würden
wohl weit weniger gross sein. Es würde dann wohl auch die Bestimmung überflüssig,
dass für gleiche Arbeit gleiche Löhne zu bezahlen seien. Denn jede
individuelle Benachteilung würde einem Betrieb unter dem Strich nichts
einbringen, da die durchschnittliche Lohnsumme der beiden Geschlechter insgesamt
ausgeglichen sein müsste.

Allerdings hätte dieser Vorschlag die Konsequenz, dass Frauen ebenso in
Kaderpositionen kämen wie die Männer, ansonsten die Rechnung für
die einzelnen Betriebe nicht mehr aufginge. In diesem Sinne müsste der
Wirtschaft eine mehrjährige Frist zur strukturellen Anpassung eingeräumt
werden. Ebenso müsste das Gesetz gewisse Ausnahmeregelungen dort vorsehen, wo sie aus sachlichen Gründen gerechtfertigt wären, z.B. bei Klein- und Familienbetrieben.

Die Kontrolle und allfällige Sanktionen könnte über die AHV-Kassen
vorgenommen werden. Käme ein Betrieb seinen Verpflichtungen nicht nach,
könnte er eine entsprechende Verfügung des Amtes mittels Beschwerde
auf dem verwaltungsrechtlichen Weg anfechten, und es wäre Sache der Gerichte,
zu entscheiden, ob eine bestehende Lohndifferenz hinreichend gerechtfertigt wäre.

Keine allgemeine Ueberprüfungspflicht für Forenbeiträge

4. März 2010

Leitsatz:
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Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil