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Anwaltskanzlei Thommen » Anwaltsvollmacht

Anwaltsvollmacht

Hier können Sie ein Vollmachtsformular in Ihre Textverarbeitung übernehmen und anpassen. Ein Auftrag kommt dann zustande, wenn das Formular ausgefüllt und beidseitig unterschrieben ist. Wenn es eilt, können Sie mir die Vollmacht auch per Fax zusenden (+41 43 430 24 16).

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Anwaltsvollmacht

Der/die Unterzeichnete, ………………………………………………………………………………….. nachstehend Vollmachtgeber oder Auftraggeber genannt, beauftragt

lic. iur. Felix Thommen, Fürsprecher, PROVERO GmBH, Hagenbuchenweg 49, 8602 Wangen, nachstehend Anwalt oder Beauftragter genannt,

zur Vertretung in Sachen:

1. Der Anwalt erhält die allgemeine Vollmacht, den Vollmachtgeber in dieser Sache vor allen kantonalen und eidgenössischen Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie gegenüber Privaten zu vertreten und für ihn alle Rechtshandlungen vorzunehmen, welche die Ausführung des Auftrages mit sich bringen kann. Insbesondere ist er ermächtigt, alle Arten von Klagen anzubringen und Rechtsmittel einzulegen, alle nach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht erforderlichen Vorkehren und Prozesse durchzuführen, Stundungen zu gewähren, Schiedsverträgeeinzugehen und Vergleiche abzuschliessen, Prozessabstand zu erklären, Gelder und andere Vermögenswerte zu empfangen und herauszugeben, sämtliche Vorladungen und Zustellungen entgegenzunehmen, überhaupt alle Handlungen vorzunehmen, für welche kantonale oder eidgenössische Gesetze eine Spezialvollmacht verlangen.

2. Diese Vollmacht erlischt nicht mit dem Ableben, der Verschollenenerklärung, dem Verlust der Handlungsfähigkeit oder dem Konkurs des Vollmachtgebers unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

3. Der Beauftragte ist ermächtigt, seine Befugnisse zu substituieren. Diese Substitutionsvollmacht dauert über das Ableben, die Verschollenerklärung, den Verlust der Handlungsfähigkeit und den Konkurs des Substituierenden hinaus.

4. Der Vollmachtgeber verpflichtet sich, die Honorarnote gemäss separater Honorarvereinbarung oder des gesetzlichen Anwaltstarifs (Gerichtstarif) zu bezahlen, je nachdem, welcher Tarif höher ist und soweit nicht der Gerichtstarif zwingend anzuwenden ist. Der Vollmachtgeber verpflichtet sich, zusätzliche Leistungen (z.B. Vergleichs-, Inkassobemühungen etc.) nach den jeweils anwendbaren Honoraransätzen gesondert zu vergüten. Er verpflichtet sich, dem Bevollmächtigten auf Verlangen einen angemessenen Vorschuss zu leisten und nötigenfalls zu ergänzen. Der Vollmachtgeber tritt dem Bevollmächtigten seine Kostenersatzansprüche bis zur Höhe der Ansprüche des Bevollmächtigten zahlungshalber ab und ermächtigt ihn zur Verrechnung mit beim Bevollmächtigten eingegangenen Zahlungen.

5. Sofern der Auftraggeber über eine Deckung seitens einer Rechtsschutzversicherung verfügt, haben die mit der Versicherung vereinbarten Bestimmungen gegenüber den in Ziffer 4 genannten Bestimmungen Vorrang.

6. Der Auftraggeber entbindet den Anwalt vom Berufsgeheimnis gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung oder einem anderen Kostenträger, und er entbindet, soweit für den Auftrag nötig, seine Ärzte vom Arztgeheimnis gegenüber dem Anwalt. Der Vollmachtgeber entbindet den Anwalt im Zusammenhang mit Honorarstreitigkeiten ausdrücklich und unwiderruflich vom Berufsgeheimnis.

7. Der Anwalt ist generell befugt, zur Abwicklung seines Auftrags die elektronische Datenübertragung wie etwa Fax, E-Mail und SMS zu verwenden, auch wenn diese Hilfsmittel von Dritten abgehört bzw. gelesen werden können. Durch die Mitteilung seiner E-Mailadresse und/oder Handynummer ermächtigt der Auftraggeber den Anwalt, diese Hilfsmittel auch ihm gegenüber zu benutzen.

8. Der Anwalt ist befugt, die ihm überlassenen und nicht zurückverlangten Akten nach Ablauf von zehn Jahren seit rechtskräftiger Erledigung des Falles bzw. seit Rechnungsstellung bei aussergerichtlicher Erledigung zu vernichten.

9. Handelt es sich bei dem Vollmachtgeber um eine juristische Person, haftet die für ihn zeichnende natürliche Person mit dieser solidarisch, persönlich und unbeschränkt. Mehrere Vollmachtgeber in der gleichen Sache haften solidarisch.

10. Für alle Streitigkeiten wird 8602 Wangen als Gerichtsstand vereinbart. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

Wangen, Ort und Datum:

Der Beauftragte: Vollmachtgeber/In: